Zwangsmigration tschechischer und slowakischer Ansiedler nach dem Ersten Wiener Schiedsspruch
Seit Jahrhunderten war das Karpatenbecken nicht nur eine Transitlandschaft, sondern auch das Ziel verschiedener Migrationbewegungen. Durch die Migration kamen Kelten, Gepiden, Hunnen, Slawen, Magyaren, Kumanen, deutsche Ansiedler und Vlach-Hirten hierher; eine große Gruppe Slawen und Zehntausende Juden aus Galizien siedelten sich innerhalb des Karpatenbeckens auf der Ungarischen Tiefebene an. Andererseits emigrierten Hunderttausende Ungarn, Slowaken, Ruthenen und Rumänen in die USA, um dort ihr tägliches Brot zu verdienen. Diese Migrationsbewegungen waren zwar gelegentlich von Gewalt und Zwang begleitet, gelten jedoch nach heutiger Typologie als freiwillige und friedliche. Das 20. Jahrhundert brachte jedoch eine gewaltsame oder zwangsläufige Migration, die in unserer Region mit den Jahren 1918, 1938 und 1945, mit den so genannten Imperien-Wechseln, eng verbunden ist.
Was die erzwungenen Volksbewegungen des 20. Jahrhunderts in Oberungarn/ der Slowakei betrifft, flüchteten zuerst etwa 120 000 Ungarn (Lehrer, Staatsbeamte und Intellektuelle) freiwillig oder unter Zwang aus dem neu gegründeten tschechoslowakischen Staat. Sie bildeten zusammen mit den Siebenbürgischen und aus dem Südland stammenden Flüchtlingen eine bisher nicht bekannte Kategorie: die der so genannten Waggonbewohner.
Knapp 20 Jahre später, im Herbst 1938, waren erneut Zehntausende gezwungen, sich auf den Weg zu machen. Nach der Erklärung der Autonomie der Slowakei kehrten Tausende tschechische Beamte und andere Arbeitnehmer in die tschechischen Gebiete zurück. Nach dem Ersten Wiener Schiedsspruch verließ ein Teil der tschechischen und slowakischen Bevölkerung die zurückgegliederten Gebiete. Im folgenden Aufsatz möchte ich einen besonders markanten Abschnitt dieser Zwangsmigration behandeln: das Schicksal tschechischer und slowakischer Kolonisten nach dem Ersten Wiener Schiedsspruch.
Kolonisationen – kurz gefasst
Bei den Grundbesitzreformen spielten nach dem Ersten Weltkrieg in Ost-Mittel-Europa außer sozialen und wirtschaftlichen Motiven auch ethnische Gesichtspunkte eine bedeutende Rolle. So war es in den 1920er Jahren in der Tschechoslowakei bei der Bodenreform, die in erster Linie Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten in der Bodenverteilung ausgleichen sollte, dabei jedoch auch nationalpolitische Ziele verfolgte. Sie zählt zu den wichtigsten Bestrebungen der tschechoslowakischen Politik, die zur Nationalisierung der Wirtschaft beim Aufbau des Nationalstaates diente. Zu diesen Zielsetzungen bekannte sich die entscheidende Mehrheit der – im ethnischen Sinne – tschechisch-slowakischen Gesellschaft bzw. die Mehrheit der tschechischen und slowakischen Parteien ohne Vorbehalt. Dieser Konsens wurde vorwiegend durch folgende Tatsache ermöglicht: die tschechische bzw. slowakische öffentliche Meinung empfand die Aristokratie (die den größten Teil an Bodeneigentum besaß) als nicht „zum Körper der Nation gehörend”. Eine Bodenbesitz-Politik auf nationalen Grundlagen verwirklichte das Staatliche Bodenamt (SBA), das über nahezu unkontrollierbare Macht verfügte. Infolge der Tätigkeit des SBA war die Bodenreform für die ungarische Minderheit außerordentlich ungünstig; sie erhielt wegen der (national) voreingenommenen Besitzpolitik des SBA in den mehrheitlich von Ungarn bewohnten südslowakischen Kreisen nur noch 19% vom verteilten Ackerboden, während der Rest in tschechischem und slowakischem Besitz verblieb.1
Bei der Abwicklung und den Ergebnissen der Kolonisation, die einen wichtigen Teil der Bodenreform bildete, machen sich die bereits erwähnten nationalstaatlichen Absichten noch markanter bemerkbar. Während eine große Zahl ungarischer, in der Südslowakei lebender Bauern keinen Anteil an dem bei der Bodenreform beschlagnahmten Großgrundbesitz hatte, wurden Hunderte tschechischer bzw. slowakischer Familien hierher angesiedelt. Mit der Ansiedlung einer Bevölkerung, die sich dem Staat gegenüber loyal verhalten würde, wollten die Führungskräfte des tschechoslowakischen Staates einerseits die bestehenden ethnischen Verhältnisse ändern, andererseits die Sicherheit der Staatsgrenzen erhöhen. Infolge der beiden Ansiedlungsmethoden (nämlich der vom SBA geleiteten staatlichen und der so genannten privaten Kolonisation) zogen insgesamt etwa 3 300 Ansiedlerfamilien in ungarische Sprachgebiete, und erhielten 45 Tausend Hektar Boden.2 Die Ansiedlungspolitik betraf insgesamt 143 Gemeinden; so hatte sie auf das Leben der Region einen wichtigen Einfluss und bedeutete eigentlich den Anfang für ethnische Veränderungen in der Südslowakei nach dem Trianon-Vertrag. In der vorliegenden Abhandlung möchte ich auf die tschechoslowakische Bodenreform, auf die Verwirklichung und die Ergebnisse der Ansiedlungspolitik nicht eingehen, da ich das anderorts bereits getan habe3; stattdessen möchte ich eher eine Antwort auf die Frage finden, wie sich das Schicksal der Ansiedler nach dem Ersten Wiener Schiedsspruch vom 2. November 1938 entwickelte.
Die Situation der Ansiedler während der tschechoslowakischen Krise 1938
Die ungarische Bevölkerung in der Südslowakei verfolgte die Ansiedlung der Kolonisten von Anfang an skeptisch und auch die oppositionellen ungarischen Parteien beschwerten sich über die Ansiedlungspolitik. So ist es kein Wunder, dass Budapest und die stärkste politische Organisation der Ungarn in der Slowakei (die Einheitliche Ungarische Partei) darauf bestanden, dass nach einer eventuellen Grenzrevision auch eine Revision der tschechoslowakischen Bodenreform und der Ansiedelungen vollzogen werden sollte. Deswegen hatte das Landwirtschaftliche Ministerium in Budapest unmittelbar nach dem Münchner Abkommen das Schriftstück Grundbesitzpolitische Aufgaben im befreiten Oberungarn herausgearbeitet, in dem Möglichkeiten und Varianten für die Beseitigung der –
infolge der Bodenreform unter die ungarische Bevölkerung angesiedelten – Kolonisten skizziert wurden.4 Im Dokument wurden von den Regierungskreisen in Budapest in erster Linie zwar juristische Möglichkeiten aufgezeigt, es wurden jedoch neben bzw. statt umständlich erscheinenden, problematischen juristischen Lösungen direktere, nicht gewaltfreie Lösungen gleichwohl nicht ausgeschlossen. Man hoffte darauf, dass eine nach der Rückgliederung einzurichtende militärische Verwaltung eine Situation schaffen würde, die die Mehrheit der Ansiedler zum Verlassen der Region bewegt.
In dieser Hinsicht begrüßte die ungarische Regierung die Stimmung, die in der Südslowakei nach dem Münchner Abkommen aufkam und die zur Verunsicherung der Kolonisten führte. Verunsicherung bewirkte auch der Zwischenfall in Kacagópuszta5 im Herbst 1938 an der ungarisch-slowakischen Staatsgrenze, bei dem sich ungarische Bewaffnete zum Ziel setzten, vier tschechoslowakische Kolonien bei Rimaszécs zu besetzen, die Ansiedler zu verjagen und ihren Grundbesitz einzunehmen. Eine Verunsicherung bewirkten ferner die Flugblätter, die aus Ungarn durch verschiedene irredentistische Organisationen verbreitet wurden. Diese stellten fallweise nicht nur die Annullierung der Ergebnisse der tschechoslowakischen Bodenreform in Aussicht, sondern drängten auf eine offene Mobilisierung gegen die Ansiedler, insbesondere gegen die tschechischen Kolonisten.
Die tschechoslowakische Regierung war selbstverständlich bemüht, eine entsprechende Gegenpropaganda zu entwickeln. Nach dieser wolle man, falls die Grenzen geändert würden, die tschechischen, slowakischen und ungarischen Bodenbesitzer enteignen und den Besitz den Großgrundbesitzern zurückgeben. Diese Nachrichten lösten im Kreise der alteingesessenen Einheimischen in der Südslowakei eine so große Unruhe aus, dass der ungarische Konsul in Pressburg in seinem Bericht vom 6. Oktober darum bat, in Radio Budapest mehrmals vorzulesen, dass eine Bodenkonfiskation nur die „Tschechen” betreffen werde6.
Trotz eines doktrinären (tschecho)slowakischen Verhaltens bei den Verhandlungen in Komorn begannen die Prager und Pressburger Regierung bereits Anfang Oktober, die südlichen Gebiete der Slowakei zu evakuieren. Diese Vorbereitungen betrafen unmittelbar auch die Kolonisten. Budapests Standpunkt bezüglich der Kolonien war den slowakischen Behörden nicht unbekannt. Unmittelbar nach den Verhandlungen in Komorn entwarf das Ansiedlungsamt Pressburg einen Plan für die Evakuierung der slowakischen Kolonien, der dem Wirtschaftsministerium am 18. Oktober vorgelegt wurde7. Der Evakuationsplan betraf 1847 Familien in 49 Kolonien. Zeitweilige Unterkünfte für die Ansiedler waren in insgesamt 17 Kreisen der Slowakei vorgesehen.
Der Evakuierungsplan hätte zwar gegebenenfalls auch den Wegzug aller Kolonisten ermöglichen können, die Behörden unterstützten jedoch nur den Wegzug von staatlichen Ansiedlern, die im Grenzschutz oder nationalen Verteidigungsorganisationen engagiert waren. Die anderen, besonders die Privatkolonisten, wollte man behalten8. Davon zeugt ein Rundschreiben des Vorsitzenden des Provinzamtes für die südslowakischen Kreisämter, in dem er diese bat, zu bewirken, dass die Ansiedler in ihrem Ort verbleiben9.
Vertreibung der Kolonisten von Gebieten, die durch den Wiener Schiedsspruch Ungarn angegliedert wurden
Nachdem die Verhandlungen über die neue Staatsgrenze zwischen der Tschechoslowakei und Ungarn mittels diplomatischem Schriftverkehr erfolglos blieben, haben beide verhandelnden Seiten um ein internationales schiedsrichterliches Verfahren gebeten und gleichzeitig in einer Deklaration garantiert, die Entscheidung der Arbiter als bindend anzuerkennen. Zu diesem schiedsrichterlichen Verfahren ist es am 2. November 1938 in Wien gekommen, wo die Außenminister Ribbentrop und Ciano die neue Grenzlinie zwischen der Tschechoslowakei und Ungarn proklamiert hatten. Die in dem Ersten Wiener Schiedsspruch festgelegten Grenzen waren zu 93% identisch mit dem Vorschlag, den der tschechoslowakische „Partner“ am 22. Oktober dem ungarischen Gesandten in Prag übergab (Sallai 2002, 116). In diesem wurde größtenteils der ungarisch-slowakischen ethnischen Grenzlinie gefolgt.
Infolge des Schiedsspruchs erhielt Ungarn von der Tschechoslowakei ein Gebiet von 11 927 Quadratkilometern Größe zurück, in dem 1 027 450 Einwohner lebten. Laut der Volkszählung nach der Rückgliederung im Dezember 1938 bekannten sich auf dem betreffenden Gebiet 84,4% der Bevölkerung zur ungarischen Ethnie.10
Die Verkündung des Ersten Wiener Schiedsspruchs wurde von der slowakischen Seite von riesiger Enttäuschung und Verbitterung begleitet. Jozef Tiso, das Oberhaupt der autonomen slowakischen Regierung, ging in seiner Rede im Pressburger Rundfunk am Abend des Beschlusses auch auf die Ansiedler ein. Er bat sie, dass sie, den anderen slowakischen Einwohnern ähnlich, an ihren Wohnorten verbleiben, denn nötigenfalls bekämen sie die Möglichkeit einer Option (Wahlfreiheit). Tisos Äußerung traf eigentlich mit dem bereits Mitte Oktober verkündeten Standpunkt der slowakischen Regierungsorgane zusammen: diejenigen, die die Ansiedlungen freiwillig verlassen, sollten später mit keinem Schadenersatz rechnen können, während diejenigen, die die ungarischen Soldaten abwarten würden, eine Möglichkeit zur Option bekommen sollen.
Da es an entsprechenden Quellen fehlt, ist es zur Zeit unmöglich, zu ermessen, wie viele Ansiedler sich im Zeitraum zwischen der Verkündung des Ersten Wiener Schiedsspruchs und dem Einmarsch der ungarischen Soldaten auf den Weg machten, und wie viele Ansiedlungen dies betraf. Sicher zu sein scheint jedoch, dass die Legionäre, die Mitglieder der Staatssicherheits-Wache (Stráž obrany štátu) bzw. der größte Teil der tschechischen und mährischen Ansiedler die Südslowakei verlassen haben. Geblieben sind hingegen der entscheidende Teil der Privatansiedler, ferner ein bedeutender Teil der slowakischen Bevölkerung in den von dem SBA gegründeten Kolonien, sowie ein Teil der tschechisch-mährischen Ansiedler in vielen Kolonien. Von den Legionären-Ansiedlungen sind die Kolonien in Battyán und Gernyõpuszta verlassen worden, in Bély, Csata, Bény oder Köbölkút ist ein Teil von ihnen jedoch geblieben. In diesen Tagen machten sich einige der tschechischen Ansiedler von Aradpuszta auf den Weg; eine Familie ausgenommen, haben die mährischen Kolonisten von Milleniumpuszta ihre Ansiedlung auch verlassen. Laut Quellen war es keine Ausnahme, dass die erwachsenen Männer einer Familie (sie waren Legionäre oder sie dienten in der Staatssicherheits-Wache) die Kolonie verlassen haben, die anderen Familienmitglieder aber geblieben sind – oder man hat, wenn auch die Familie weggezogen ist, jemanden beauftragt, das verlassene Immobiliengut zu bewachen (Deák 2005, Dokument Nr.39, 69; Dokument Nr. 40, 71). Die genaue Zahl derjenigen, die die Kolonien zu diesem Zeitpunkt verlassen haben, kann nur annähernd bestimmt werden.
Wenn wir annehmen, dass die entscheidende Mehrheit der Legionäre und etwa die Hälfte der tschechischen und mährischen Ansiedler sich bereits zu diesem Zeitpunkt auf den Weg gemacht hatten, kann die Anzahl der wegziehenden Familien auf etwa 300-400 geschätzt werden.
Der Weggang der Ansiedler geschah in einem äußerst chaotischen Zeitabschnitt. Die tschechoslowakische Verwaltung war mit ihrem eigenen Umzug beschäftigt, sie war sogar weiterhin der Meinung, die Ansiedler sollten an ihren Wohnorten bleiben; so konnten die Behörden den wegziehenden Kolonisten nur eine minimale Hilfe leisten. Wegen der Evakuierung von Verwaltungen, behördlichen Organen und Armee war die Bahn völlig überlastet, und so stieß der Transport des Eigentums der Ansiedler auf große Schwierigkeiten.
Die Truppen der ungarischen Armee nahmen in der Zeit vom 5.-10. November 1938 das durch den Wiener Schiedsspruch bestimmte Gebiet in Besitz. Der Prozess der Rückgliederung erfolgte nach einem für die Übergabe vereinbarten Drehbuch ohne größere Probleme. Nach dem feierlich-demonstrativen Einmarsch der ungarischen Truppen begann die Eingliederung der Ungarn zugesprochenen Gebiete in das Mutterland. In der ersten Phase der Eingliederung wurde in den wieder rückgegliederten Gebieten eine militärische Verwaltung eingeführt, die am 22. Dezember von der bürgerlichen Verwaltung ersetzt wurde. In dieser Zeit erfolgte auch die Rückführung der Gebiete in das ungarische Komitatssystem.
Da während des Ersten Wiener Schiedsspruches grundsätzlich ethnische Prinzipien zur Geltung kamen, wurde die entscheidende Mehrheit der in ungarischen Gebieten liegenden Kolonien Ungarn zugesprochen. Zu einer Diskussion kam es nur bei Bestimmung der Zugehörigkeit solcher Ansiedlungen, die direkt an der Sprachgrenze lagen. Bei diesen erschien die Anwendung des Katasterprinzips problematisch, welches die ungarische Delegation bei den Delimitations-Verhandlungen durchsetzen wollte. Die ungarische Partei hat nämlich nur die Gemeinden vor 1918 berücksichtigt, sodass manche von der Gemarkung abgetrennten Gebiete automatisch ins Kataster der Muttergemeinde aufgenommen wurden. Schließlich konnte die slowakische Delegation durch die Anwendung des „Eigentumsgrenzen“-Prinzips sowie durch Gebietstausch erreichen, dass sechs staatliche Kolonien (Mezõkeszi, Dögös, Józsefmajor és Nagyfalu, Erzsébetmajor und Annamajor) und etwa ein Dutzend Privatansiedlungen (Gessayov bei Éberhard, Szentkeresztpuszta nördlich und östlich von Lewenz, Kamenecpuszta, Mocsárpuszta, Alsózsember, Kõhatármajor, Kálnaborfõ, Tótkelecsény im Komitat Nógrád, Alsósztregova, usw.) in der Slowakei geblieben sind.
Mehr als 70% der etwa 3 300 Ansiedler, etwa 2 400, gehörte von nun an zu Ungarn. Wie schon zuvor erwähnt, ist ein Teil der Ansiedler noch vor dem Einmarsch der ungarischen Truppen verzogen, und so gehörten faktisch etwa 2 000 Ansiedler unter die Oberhoheit des Ungarischen Königtums.
Die Einwohnerschaft der Kolonien reagierte auf den Einmarsch der ungarischen Truppen auf verschiedene Weise. Sie konnten die Entwicklungen, weder als Slowaken / Tschechen noch als Ansiedler begrüßen; da sie aber eventuelle Gegenmaßnahmen fürchteten, verheimlichten sie ihre Gefühle. Die in ungarischen Dörfern lebenden Ansiedler stellten sich an den Prachttoren auf, sie schmückten ihre Häuser mit ungarischen Fahnen und in den selbständigen Kolonien stellten Ehrenpforten auf. In der Kolonie Vitténypuszta wurden die einmarschierenden ungarischen Truppen mit einem slowakischen Begrüßungstext empfangen und am Abend wurde ihnen zu Ehren ein Ball veranstaltet (Deák 2003, Dokument Nr.123, 153). Anderorts zog man sich lieber in die Häuser zurück und versuchte, sich ruhig zu verhalten, um kein Aufsehen zu erregen. Dieser Tatsache und dem Verhalten der einmarschierenden ungarischen Truppen ist es zu verdanken, dass die ersten Tage nach der Rückgliederung im Allgemeinen ohne Zwischenfälle verliefen. Als Ausnahme gilt ein Fall in Köbölkút, wo die mit den regulären militärischen Kräften parallel einmarschierenden freien Truppen mit den verbliebenen Kolonisten in eine Auseinandersetzung gerieten und dabei vier Ansiedler getötet wurden (Kovács 1988, 72).
Das Schicksal der Ansiedler nach der Rückgliederung wurde durch die Ansicht der ungarischen Regierung bestimmt, dass die meisten Ansiedler in der Zeit der militärischen Verwaltung von ihrem Platz relativ leicht und ohne größeres Aufsehen zu entfernen seien. Im Einklang damit begann bereits einige Tage nach dem Einmarsch der ungarischen Armee die Vertreibung der Ansiedler. Die von der höheren militärischen Führung erlassenen Anordnungen besagten die sofortige Entfernung tschechischer und mährischer Ansiedler, ferner, dass die slowakischen Kolonisten bis auf weiteren Bescheid bleiben durften11. Trotzdem erreichten vielerorts die slowakischen Ansiedler solche Angriffe, dass auch sie gezwungen waren, die rückgliederten Gebiete zu verlassen.
Was das Schicksal der Ansiedler betrifft, wäre es falsch, zu verallgemeinern, denn im Schicksal einzelner Kolonien können große Unterschiede festgestellt werden. Während aus einigen Gemeinden alle Ansiedler verjagt wurden (Macháza, Köbölkút), durften anderorts praktisch alle Ansiedlerfamilien bis Kriegsende bleiben (Durendapuszta und Hodospuszta; Kórószegmajor). Anders haben sich die bewaffneten Kräfte und die Behörden gegenüber den tschechischen und mährischen Ansiedlern verhalten und wieder anders mit den Slowaken; anders war das Verhalten der Behörden in den einzelnen Regionen und es lassen sich Unterschiede feststellen, ob es um die von dem SBA gegründeten Ansiedlungen oder um Privatkolonien ging, während die Quellen meistens nur das Schicksal der vom SBA gegründeten Kolonien dokumentieren.
Aus den Äußerungen der Ansiedler12, die die ungarisch-slowakische Grenze freiwillig oder eben aus Angst vor Gewalt übertraten, können jedoch bestimmte Erfahrungen ermittelt werden, die das Verhalten der ungarischen Behörden gegenüber Ansiedlern widerspiegeln.
Für die ersten Wochen nach der Rückgliederung ist charakteristisch, dass die Ansiedler in organisierter Form entfernt wurden, dabei haben sich an der Durchführung der Maßnahmen – ortsunabhängig – sowohl reguläre militärische als auch halbmilitärische Einheiten (in den Erzählungen als „Freitruppen“ bezeichnet) beteiligt. Auch die Mitwirkung von Gendarmerie und Zivilbevölkerung kann nachgewiesen werden. Eine gewaltsame Vertreibung betraf am ehesten die tschechischen und mährischen Ansiedler, aber auch slowakische Kolonisten haben darunter gelitten. In den Äußerungen der Ansiedler, die von den slowakischen Behörden aufgenommen wurden, wird zwar häufig ausgesagt, dass „an mir keine physische Gewalt verübt worden war“; doch waren die ersten Wochen nach der Rückgliederung nicht frei von physischer Gewalt. Die tschechischen Ansiedler, die nach dem 2. November in Bodrogköz geblieben sind, wurden von den am 6. November einmarschierenden Truppen in Frieden gelassen, davon zeugen mehrere übereinstimmende Aussagen; doch sie wurden am 11. November von Gendarmen abgeholt, die bei ihnen nach Waffen suchten, und später wurden sie auf die Gendarmerie in Királyhelmec verschleppt. Dort begann man die ausgedienten Männer zu verhören, wobei diese mit Händen oder Gummiknüppeln geschlagen wurden. Nach dem Verhör setzte man die Familien in einen Bus, um sie in der Nähe von Ungwar auf der anderen Seite der Grenze abzusetzen (Deák 2005, Dokument Nr. 12., 43–47.; Dokument Nr.19., 54–55.; Dokument Nr.160., 193–195). Die Verwendung ähnlicher Mittel kann man auch in den Kolonien am Fluß Gran beobachten.
In einer anderen Form vollzog sich die Vertreibung der tschechischen und mährischen Ansiedler in Felsõcsallóköz (Obere Schüttinsel). Sie wurden von den Einheiten der Armee oder Gendarmerie aufgefordert, die Ansiedlungsorte und Ungarn zu bestimmter Frist zu verlassen, sonst könne man für ihre Sicherheit nicht garantieren. Parallel dazu entstand durch feindliches Verhalten halbmilitärischer Einheiten aus dem Mutterland bzw. mancherorts seitens der örtlichen Bevölkerung eine Atmosphäre, die die meisten Ansiedler veranlasste, dem Aufruf Folge zu leisten und die Kolonien „freiwillig“ zu verlassen. Eine derartige Vertreibung der Kolonisten begann bereits wenige Tage nach der Rückgliederung des Schüttinsel-Gebietes. Die Ansiedler in Macháza wurden am 7. November und die aus Lég am 10. November vertrieben. Anhand der erhalten gebliebener Quellen kann das Benehmen gegenüber Kolonisten in den beiden benachbarten Ansiedlungen in der Oberen Schüttinsel, Vitténypuszta und Sárrétpuszta, relativ gut verfolgt werden.
In Vitténypuszta wurden die einmarschierenden ungarischen Soldaten am 8. November noch mit „Festportal“ und Tanzball begrüßt, doch zwei Tage später kamen drei Personen in Uniform, die die Kolonisten aufforderten, alles zu verkaufen, weil sie am nächsten Tag vertrieben werden würden. Am nächsten Tag kamen erneut Soldaten, die verkündeten, dass die Kolonisten (auch die slowakischen) drei Stunden Zeit hätten, ihre Sachen zu packen und die Kolonie zu verlassen. Mitnehmen dürften sie nur, was sie tragen könnten. Inzwischen versammelte sich seit dem frühen Morgen auch die Bevölkerung aus der Umgebung, um die Mobiliare der Kolonisten für einen außerordentlich niedrigen Preis abzukaufen.
In den Nachmittagsstunden verließen die Gruppen von Ansiedlern die Kolonie; sie durften mit besonderer Erlaubnis der Offiziere ihr Hab und Gut auf Fuhrwerken bis zur Staatsgrenze mitnehmen. Dort hielt man die Fuhrwehrke jedoch zurück, sodass sie die Grenze zu Fuß passieren mussten (Deák 2003, Dokument Nr. 15, 49-50; Dokument Nr. 78, 103–104; Dokument Nr. 123, 153–154). Am nächsten Tag wurden auch die Ansiedler aus Sárrétpuszta mit derselben Methode vertrieben.
Infolge dieser organisierten Aktionen sind die Kolonien der Oberen Schüttinsel bis Mitte November geleert worden. Im Gegensatz zu den bereits erwähnten zentralen Befehlen wurden – wenngleich nicht auf örtliche Initiative – nicht nur die tschechischen und mährischen Ansiedler vertrieben, sondern auch ein Teil der Slowaken. In einem Brief vom 22. November berichtet der Kreiskommandant in Sommerein darüber, dass alle tschechischen und mährischen Ansiedler (214 Familien) den Kreis verlassen haben, von den Slowaken jedoch noch etwa 100 Familien geblieben sind13.
Die Vertreibung der slowakischen Ansiedler geschah gewöhnlich nicht auf direkte Weise, sondern mit Hilfe von indirekteren Mitteln. Davon zeugt das Schicksal der Kolonisten aus der Umgebung von Komorn, die im Gegensatz zu den Ansiedlern der Oberen Schüttinsel bis Ende 1938 am Ort geblieben sind. Das Verhalten der Behörden war hier wegen der Nationalität der Ansiedler zwar zurückhaltender, zwang allmählich auch sie, das Gebiet Ungarns zu verlassen. Davon zeugen jene Erklärungen und Ansuchen, die ab der zweiten Novemberhälfte bis Anfang Dezember dem Kreiskommando massenweise eingereicht wurden, in denen man die Behörden um die Genehmigung der Aussiedelung gebeten hatte14. In den Erklärungen betonen die Ansiedler zwar, dass sie sich freiwillig für eine Aussiedelung entschlossen hatten, es ist jedoch nicht zu bezweifeln, dass dabei sowohl die feindselige Stimmung als auch die Belästigungen seitens der Behörden eine große Rolle gespielt haben.
Trotz bereits im November eingereichter Ansuchen befanden sich die Ansiedler der größeren Kolonien in der Nähe von Komorn (Hodzsafalva, Margitmajor, Eklipuszta, Újpuszta, Szilaspuszta) noch an ihren Wohnorten, als Mitte Dezember die Erfassung von Bevölkerung, Bodenbesitz und Tiere in Oberungarn erfolgte. Ihre Aussiedelung geschah in den letzten Dezembertagen bzw. im Januar und sie haben Mobiliar, Hausrat und Haustiere mitgenommen.
An der Vertreibung der Ansiedler wollte die entscheidende Mehrheit der Bevölkerung zwar aktiv nicht teilnehmen. Doch das während der Bodenreform erlebte Gefühl existentieller Verunsicherung sowie persönliches Unrecht haben dazu beigetragen, dass sie die Vertreibung der Kolonisten als gerechtfertigt ansahen. Viele konnten auch der Versuchung nicht widerstehen, das Kolonistenvermögen günstig zu erwerben. Da auf Befehl der Militärverwaltung in vielen Dörfern verkündet wurde, das Vermögen der vertriebenen Kolonisten könne gekauft werden, bemühte man sich massenweise, die Not dieser auszunutzen, um sich für paar Heller Möbel, Tiere und Gebrauchsartikel zu ergattern. Der aufgehetzte Pöbel scheute mancherorts sogar vor Plünderungen nicht zurück. Ein Beispiel dafür ist die Kolonie Hajmáspuszta (in den tschechoslowakischen Zeiten Švehlovo genannt). Nach Augenzeugen kamen am 9. November etwa 50 Zivilisten aus der nahen Umgebung und plünderten die Häuser meist tschechischer Kolonisten (Deák 2003, Dokument Nr. 9, 41; Dokument Nr. 40, 70–72), ferner nahmen sie Getreide und Tiere der Kolonisten mit und haben die Fenster der Kolonistenhäuser eingeschlagen – unter stiller Zustimmung der inzwischen angekommenen Militäreinheiten.
Ein eher verbreitetes Phänomen war die Plünderung bereits verlassener Kolonistenhöfe, woran nicht unbedingt nur die ärmsten Schichten der Ortsbewohner beteiligt waren, sondern auch die Elite der Hofbesitzer. Laut Untersuchungsergebnis des Kreis-Militärkommandos in Sommerein wurden Mobiliare von den Ortsbewohnern quasi in ein paar Tagen auseinandergetragen, nachdem die Kolonisten in Macháza gezwungen worden waren, wegzugehen.15 Die Untersuchung fand bei insgesamt 13 Familien von Kolonisten stammende Wertgegenstände, wobei am Auseinandertragen des Kolonisteneigentums auch Dorfvorgesetzte beteiligt waren. Die Ausplünderung der Kolonie in Macháza war natürlich kein Einzelfall; so war eine der dringendsten Aufgaben der Militärverwaltung, die Sicherung des Eigentums in den teils bzw. ganz verlassenen Kolonien zu garantieren. Das bereits mehrmals zitierte Militärkommando in Sommerein berichtete am 13. November, es könne den Schutz des Eigentums in den Kolonien aus eigener Kraft nicht gewährleisten. Da die Bürgergarde in dieser Hinsicht nicht zuverlässig sei, bitte man um zwei Wachen.16 Zwei Tage später jedoch benachrichtigte es die Dorfbehörden, dass es die Aufgabe des Dorfvorstandes sei, die Kolonien zu bewachen.17 Der Sendbrief stellte eine strenge Strafe in Aussicht für alle, die die öffentliche Ordnung stören, Privateigentum beschädigen oder Kolonisten berauben würden. Doch brachten diese Maßnahmen nicht den erwarteten Erfolg. Die verlassenen Kolonienwirtschaften blieben Diebstählen und Plünderungen weiterhin ausgesetzt. Dabei dürfte vermutlich auch die Mitschuld der Bevölkerung und der zuständigen Behörden eine Rolle gespielt haben.
Die Ausweisung und Vertreibung der Kolonisten fand natürlich einen großen Widerhall in der slowakischen öffentlichen Meinung und dies bestimmte grundlegend auch Thema und Charakter des Dialogs zwischen den beiden Staaten. Ladislav Deák stellt zu Recht fest, dass es die meisten Probleme während der slowakisch-ungarischen Verhandlungen nach dem Wiener Schiedsspruch nicht – wie erwartet – mit der Bestimmung der neuen Staatsgrenze gab, sondern bezüglich des Schicksals der Kolonisten (Deák 2003, 19). Die tschechoslowakisch-ungarisch gemischte Kommission, die die Ausführung des Wiener Schiedsspruchs kontrollierte, hatte ihre erste Tagung am 8. November 1938 in Budapest, wo die Teilnehmer beschlossen, vier Unterkommissionen (für Delimitation, Wirtschaft, Recht und Minderheiten) zu gründen (Deák 2005, Dokument Nr. 14, 43-44). Die Unterkommission für Delimitation begann ihre Tätigkeit bereits an diesem Tage, die anderen in den darauf folgenden Tagen. Das Problem der Ausweisung der Kolonisten wurde in den nächsten Wochen zum immer wiederkehrenden Problem in den Sitzungen der juristischen Kommission, wo das Thema zum ersten Mal am 11. November von dem slowakischen stellvertretenden Vorsitzenden, Martin Mièura, aufgeworfen wurde. Der Leiter der tschechisch-slowakischen Delegation, der Botschafter Miloš Kobr, äußerte sich in seinem Brief vom 15. November an Teleki gegen „Unmenschlichkeit, Raub und Mord“ an den Kolonisten, wobei er auch die Ermordung der Kolonisten in Köbölkút konkret erwähnte. Kobr verlangte von dem ungarischen Verhandlungspartner, die Maßnahmen gegen die Kolonisten abzustellen, Leben und Besitz der Kolonisten zu garantieren, die bereits vertriebenen Kolonisten auf ihren Besitz zurückkehren zu lassen und sie dort weiter leben zu lassen (Deák 2005, Dokument Nr. 26, 63–65). Der ungarische Verhandlungspartner konnte die Tatsache der Vertreibung der Kolonisten nicht leugnen, berief sich jedoch darauf, die Kolonisten seien juristisch keine Eigentümer der Kolonistenwirtschaften, überdies hätte sich der tschechisch-slowakische Partner damals gegenüber Tausenden ungarischen Juden in der Slowakei auch ähnlicher Mittel bedient.18
Während Budapest bis Mitte November eher ausweichende Antworten auf Register aus Pressburg gab, verkündete die ungarische Delegation auf der Tagung der Unterkommission für Rechte am 21. November, dass sie beabsichtigte, alle Kolonisten aus Ungarn auszuweisen, wobei sie den bereits verzogenen Kolonisten ermöglichte, zurückzukehren und ihre hinterlassenen Mobiliare mitzunehmen (Deák 2005, Dokument Nr. 42, 99–100). Nach dem von Deák dargelegten Protokoll der Verhandlung begründete ein Mitglied der ungarischen Delegation, Pál Sebestyén, die Vertreibung der Kolonisten in erster Linie damit, dass die Kolonien ein Gewalteingriff in die ethnischen Verhältnisse des betreffenden Gebietes seien und dass sie, die ja die Besatzungsmacht symbolisierenden würden, sich gegenüber einmarschierenden ungarischen Soldaten arrogant verhielten. Und falls sie bleiben würden, könnten sie zum Anlass für weitere Zwistigkeiten werden.
Auf die ungarische Mitteilung reagierte die tschechisch-slowakische Delegation pro forma und sie stellte Gegenschritte in Aussicht. Als ersten Schritt verordnete sie die sofortige Erfassung der Bodenbesitztümer der in der Slowakei lebenden ungarischen Staatsbürger. Die einseitige ungarische Ankündigung vertiefte die Spaltung zwischen den beiden Staaten noch weiter und es wurde eine Lawine von Maßnahmen gegenüber unschuldigen Bürgern ausgelöst. Die autonome slowakische Regierung beschloss schon am nächsten Tag, die auf dem Gebiet der Slowakei lebenden Ungarn, bzw. alle Ungarn aus der Slowakei, die auf rückgegliedertem Gebiet wohnhaft waren, sofort auszuweisen. Diese Anordnung bewirkte eine sofortige Ausweisung hunderter Ungarn aus der Slowakei, insbesondere aus der Karpaten-Ukraine und Pressburg. Nach einer ungarischen Liste, eingereicht am 26. November an die „Beschwerdekommission“, wurden von den tschechisch-slowakischen Behörden in kurzer Zeit etwa 700-800 Ungarn und Ruthenen aus der Tschecho-Slowakei ausgewiesen, denen bewegliches und unbewegliches Gut genommen wurde. Der tschechisch-slowakische Partner leugnete die Tatsache der Ausweisungen zwar nicht, jedoch hatte er eine Gegenmeinung über die Zahl und Methoden. Parallel dazu wurde natürlich die Ausweisung der Kolonisten intensiviert. In den Kolonien der Gegend von Gallandau gab die Gendarmerie bereits am 21. einen Befehl aus, nach dem die Ansiedler ihre Kolonien verlassen mussten. Szõgyénmajor und Nemeskosút mussten schon am selben Tag etwa 60 Personen mit nur einem Handgepäckstück verlassen. Die Ansiedler in Gallandau bekamen auch am 21. den Befehl und am 22. die von Vágtornóc (Deák 2003, Dokument Nr. 70, 96–97; Dokument Nr. 146, 178–179).
In Wirklichkeit lag es aber im Interesse keiner der beiden Staaten, die Gegensätze unendlich zu verschärfen. Zwar aus verschiedenen Gründen, doch wollte sowohl die ungarische als auch die slowakische Partei einen schnellen Abschluss der umstrittenen Fragen. So wurden nach einigen Tagen statt Ausweisungen wieder die Verhandlungen aktuell, was durch eine Änderung der bislang starren ungarischen und slowakischen Standpunkte ermöglicht wurde. Infolge des intransigenten ungarischen Auftritts gegenüber den Kolonisten mussten die Slowaken akzeptieren, dass der Verbleib der Kolonisten in Ungarn irrealistisch wäre und es ja im Interesse der Kolonisten selbst läge, dass die Ausweisung nicht willkürlich, sondern juristisch und wirtschaftlich klar geregelt geschieht. Dafür mussten sie mit der ungarischen Partei eine Vereinbarung treffen. Diese musste andererseits damit einverstanden sein, dass die ausgewiesenen Kolonisten nicht komplett enteignet werden dürfen. Das war der Preis dafür, dass die Slowaken keine Gegenmaßnahmen gegenüber ungarischen Grundbesitzern in der Slowakei treffen würden, bzw. dass die Vertreibung der Kolonisten das ohnehin nicht beste Verhältnis zwischen den beiden Staaten nicht noch weiter verschlechtern würde.
Von dieser Zeit an war der Gegenstand der zweiseitigen Verhandlungen nicht mehr das Bleiben oder die Ausweisung der Kolonisten, sondern wie ihre Rückkehr organisiert werden könnte, damit sie ihr Vermögen mitnehmen können, bzw. die Frage, in welcher Form sie entschädigt werden könnten. Inzwischen wurden allerdings weitere gegenseitige Ausweisungen intensiviert. Nach dem Bericht des Oberstuhlrichters in Sommerein wurden von den slowakischen Behörden in der Zeit vom 20. Dezember bis 11. Januar allein aus Pressburg 300 Ungarn ausgewiesen.19 Auf den rückgegliederten Gebieten gab es zwar weiterhin Beispiele für direkte Ausweisungen20, doch war für diese Zeit jedoch der „freiwillige Abzug“ von Kolonisten charakteristisch. Im Hintergrund dessen stand meistens jene Stimmung, die in einzelnen Kreisen von den ungarischen Behörden geschaffen wurde, und die die selbstbewussten slowakischen Kolonisten nur schwer ertragen konnten.21 In den letzten Wochen des Jahres 1938, bzw. in den ersten Wochen des Jahres 1939 zogen wegen inakzeptabler Bedingungen Kolonisten aus dem Kreis Komorn aus Szilaspuszta, Margitmajor und Hodzsafalva massenweise weg.
Trotz solcher Vorfälle führten die beiderseitigen Verhandlungen letztendlich doch zu einem Ergebnis; am 18. Februar 1939 unterschrieben Martin Mièura, der slowakische Vorsitzende der rechtlichen Unterkommission und der Staatssekretär Kálmán Tomcsányi das bilaterale Abkommen über die Kolonisten. Im Sinne der Vereinbarung sagte die Tschecho-Slowakei zu, dass sie bis 31. Oktober 1939 alle Kolonisten, die das Gebiet Ungarns bereits verlassen haben oder von dort künftig wegziehen, aufnehmen und ihnen Staatsangehörigkeit gewähren würde.22 Im Gegenzug ermöglicht Ungarn, dass die bereits verzogenen Personen für maximal fünf Tage zurückkehren dürfen, um ihre Mobiliare mitnehmen zu können. Laut Vertrag geschieht dies in zwei Etappen und die Verladung erfolgt an bestimmten Bahnhöfen.
Sowohl die zurückkehrenden Kolonisten als auch die nach der Unterzeichnung wegziehenden Kolonisten durften alle Mobiliare (Tiere, wirtschaftliche Ausrüstungen, etc.) zoll- und gebührenfrei mitnehmen. Laut Vertrag werde die Entschädigung der Kolonisten in einem späteren Abkommen bestimmt.
Die expansiven Pläne Nazideutschlands und der radikale slowakische Separatismus veränderten jedoch bald die Umstände. Am 14. März 1939 rief die autonome slowakische Gesetzgebung auf Hitlers Nötigung die Unabhängigkeit der Slowakei aus und die deutschen Truppen okkupierten, diese Situation ausnutzend, einen Tag später Tschechien, das unter dem Namen Tschechisch-Böhmisches Protektorat ans Reich angeschlossen wurde. An demselben Tag marschierten die ungarischen Truppen in der Karpaten-Ukraine ein und das Gebiet wurde an Ungarn angeschlossen. Diese Entwicklungen veränderten die Lage der Kolonisten, denn die Angelegenheit der tschechisch-mährischen Kolonisten verlief von da an separat von der der slowakischen Ansiedler und ging in den Wirkungsbereich der Reichsregierung über. Das von der Tschecho-Slowakei unterzeichnete Abkommen wurde weder von der deutschen noch von der slowakischen Regierung als obligatorisch akzeptiert. Da bis zu diesem Zeitpunkt fast alle tschechischen und mährischen Kolonisten das Gebiet Ungarns bereits verlassen hatten, musste man nur noch den Abtransport der hinterlassenen Mobiliare organisieren und eine Entschädigung für das verlorene Vermögen finden. Die Verhandlungen unter der Leitung von Ministerialrat Pál Sebestyén und des Reichsgesandten von Schack führten trotz anfänglichen Misstrauens und unterschiedlicher Standpunkte doch zum raschen Erfolg23; beide Staaten schlossen am 29. Mai 1940 einen Vertrag über das Vermögen der von Ungarn bereits verzogenen bzw. noch wegziehenden Reichsbürger; ferner wurde der Vertrag am 16. Oktober durch ein weiteres Abkommen zwischen den beiden Staaten ergänzt. In diesem Sinne bezahlte Ungarn für die insgesamt 36 000 Kataster umfassenden tschechisch-mährische Besitztümer (inklusive Kolonisten- und Restgrundbesitz) insgesamt 135 Millionen Kronen Entschädigung: einen Teil durch sofortige Überweisung, den Rest in Raten (Tilkovszky 1964, 113–140).
Komplizierter war jedoch die Vereinbarung mit der slowakischen Regierung, nicht nur durch die Problematik der verbliebenen Kolonisten – die Slowaken stellten sich zu der Frage selbstverständlich viel empfindlicher als die deutsche Seite. In den Verhandlung am 13. April 1939 im Ministerpräsidentenamt vertrat die slowakische Regierung, anders als im Abkommen vom Februar 1939, den Standpunkt, dass die noch nicht weggezogenen Kolonisten bleiben müssten und dass die Vertriebenen Entschädigung bekommen sollten, und zwar vom Besitz der Ungarn aus der Slowakei (Rychlík 1989, 193). Bald ordnete man an, Ungarn (Magyaren) und Juden seien verpflichtet, ihr Besitztum anzumelden.
Aus den Forschungen von Loránd Tilkovszky ist offensichtlich, dass durch diese Politik der Reziprozität der ungarische Partner wieder in Richtung Einigung getrieben worden war. Auf der Tagung des Ministerrates in Budapest am 12. April 1940 vertrat (durch in- und außenpolitische Interessen geleitet) der Ministerpräsident, Pál Teleki, den Standpunkt, man solle sich mit den Slowaken gegenseitig einigen. Er ließ einen Plan verabschieden, der auch für den slowakischen Partner akzeptabel war. Der Vertrag über die Bodenbesitzpolitik der beiden Länder wurde schließlich am 2. August 1941 unterzeichnet. Laut dieses Vertrags behielt die ungarische Regierung weiterhin das Recht, den Rückkauf von Gütern der bereits verzogenen Kolonisten außer Kraft zu setzen (sofern dies noch nicht geschehen wäre), wobei sie sich verpflichtete, dafür dem slowakischen Partner insgesamt etwa 155 Millionen slowakische Kronen als Entschädigung zu bezahlen. Bei den slowakischen Ansiedlern in Ungarn sollte der Vertrag nur über 20 Kataster Bodenbesitz außer Kraft gesetzt werden und die Alteingesessenen durften 35 Kataster behalten.24
Die Auseinandersetzungen konnte jedoch auch dieser Vertrag nicht beruhigend lösen. Die Durchführung des Abkommens verzögerte sich, und so liefen die Verhandlungen zwischen den beiden Ländern bis Herbst 1944 weiter, bis sie durch die Kriegssituation schließlich beendet wurden.
Ein bis heute noch unbeantwortetes Kapitel der Kolonisten-Frage ist die Klarstellung dessen, wie viele Ansiedler die rückgegliederten Gebiete verlassen haben, bzw. wie viele Menschen bis Kriegsende dort verblieben sind. Die oben bereits erwähnten Archivquellen lassen keinen Zweifel daran, dass die Mehrheit der staatlichen Kolonisten die rückgegliederten Gebiete verließ; ein Teil von ihnen (in erster Linie Legionäre, bzw. einige Tschechen und Mährer) bereits vor Ankunft der ungarischen Truppen, die Mehrheit jedoch erst nach dem Einmarsch der ungarischen Truppen. Es ist auch nicht zu bezweifeln, dass physische Gewalt – vor allem in Form von lokalen Übergriffen – mancherorts zu beobachten war, jedoch die Mehrheit der Kolonisten verließ nur unter Zwang ihre Ansiedlung und zog in die Slowakei. Als Zwang betrachten wir in diesem Sinne nicht nur eine Verordnung der Behörden, sondern auch jene gesellschaftliche Atmosphäre, die gegenüber den Kolonisten entstand. Wenn wir die von Pál Teleki dem Ministerialrat am 8. Juli 1941 eingereichten Angaben zu Grunde legen, waren im Sommer 1941 immer noch 28 Tausend Kataster Boden im Besitz der Kolonisten. Wenn man 23 Kataster als Durchschnittsgröße ansetzt, entspricht dies etwa 1 200 Kolonistenfamilien. So muss man annehmen, dass die Zahl der nach Einmarsch der ungarischen Soldaten weggezogenen Kolonistenfamilien die Zahl 1000 nicht erreicht haben dürfte. Obwohl diese Schätzung etwas höher ist, als die von Loránd Tilkovszky angegebenen 647 Familien, (Tilkovszky 1967, 75), zeigt sich doch kein großer Unterschied in der Größenordnung.
Die Mehrheit der gebliebenen Kolonisten war sicherlich Privatkolonist, aber auch in den bedeutendsten staatlichen Kolonien sind Ansiedler geblieben: von den Kolonisten in Kórószegmajor bei Gallandau ist beispielsweise nur eine Familie weggezogen, die verbliebenen etwa 50 Familien warteten dagegen das Kriegsende ab (Pukkai 2006, 38).
Das weitere Schicksal der Kolonisten, die die rückgegliederten Gebiete verlassen haben
Die Kolonisten haben also die Ansiedlergebiete freiwillig oder aber unter Zwang verlassen, doch ihr Leidensweg war damit noch nicht beendet, denn das Verhalten der autonomen slowakischen Regierung ihnen gegenüber war gar nicht eindeutig.
Bereits vor dem Ersten Wiener Schiedsspruch war für Pressburg klar, dass es mit der Unterbringung ernste Schwierigkeiten geben wird, wenn der Siedlerstrom einsetzt. In der zweiten Oktoberhälfte war der Evakuierungsplan für Kolonisten zwar fertig, doch haben selbst die Verfasser dieses Planes gespürt, er könne nur für eine begrenzte Flüchtlingsanzahl und nur für kurze Zeit eine Lösung sein. Die Ereignisse haben diese Befürchtung wahr werden lassen. Eine der grundlegenden Sorgen war, dass ein Teil der Kolonisten aus ärmsten Gesellschaftsschichten stammte, insbesondere gilt dies für die aus den nördlichen Bezirken stammenden Slowaken. Um in der Südslowakei einen Kolonistenbesitz zu erwerben, mussten sie zu Hause ihre Immobilien verkaufen, so gab es für sie im Herbst 1938 keine Rückzugsmöglichkeit mehr. Dies trug zusätzlich dazu bei, dass sie selbst nach der Rückgliederung – solange dies möglich war – nicht auf ihren Kolonistenbesitz verzichten wollten.
Relativ besser gestellt waren die Kolonisten, die die rückgegliederten Gebiete noch vor dem Einmarsch der ungarischen Truppen freiwillig und organisiert verlassen haben. Sie durften ihre Mobiliare mit der Bahn nach Hause oder in die ihnen zugewiesenen Zwangsunterbringungen liefern. Die Kolonisten, die im November und Dezember vertrieben wurden, durften sich jedoch nur mit Handgepäck auf den Weg machen. Sie wurden vorübergehend in Höfen nahe der Grenze untergebracht und von dort durften sie ihre Reise fortsetzten, entweder nach Hause oder in Zwangsunterkünfte, die von den Behörden bestimmt wurden.
Bezüglich des Schicksals der nach der Rückgliederung vertriebenen Kolonisten ist es unmöglich, allgemeine Aussagen zu treffen. Die Flüchtlinge haben in den ersten Tagen in Dörfern an der slowakischen Grenze Zuflucht gefunden. So wurde Erzsébetmajor zum Übergangswohnort für Dutzende Kolonistenfamilien von der Schüttinsel, wo zeitgenössischen Berichten zufolge fast jeder Hof voll von Gegenständen der Kolonisten war und alle Zimmer in den Häusern voll von Flüchtlingen waren.25
Diejenigen, die etwas mehr Glück hatten, fuhren von hier in ihre ursprünglichen Wohnorte oder zu Verwandten. Die Anderen versuchte man, nach dem früher erarbeiteten Evakuierungsplan, in bestimmten Höfen unterzubringen. Die erhaltenen Quellen zeugen aber davon, dass ein Teil der Kolonistenfamilien noch im Frühjahr 1939 in Erzsébetmajor lebte, wobei sie die Grenze von Zeit zu Zeit illegal passierten um auf ihren auf der ungarischen Seite gebliebenen Besitz zurückzukehren. Einige von ihnen haben den von dem neuen ungarischen Besitzer angesäten Boden wieder ausgepflügt oder sogar damit gedroht, den Ertrag in Brand zu setzen.26 Am 22. Mai kam es zu einem bewaffneten Zwischenfall zwischen der ungarischen Grenzwache und den Slowaken, die gerade die Grenze passierten und ihren Kolonienbesitz abmähen wollten. Ein Grenzgänger kam dabei ums Leben.
In eine äußerst schwierige Lage gerieten die tschechischen und mährischen Kolonisten, die in der Slowakei statt Hilfeleistung Feindseligkeit vorfanden. Durch die Verkündung der Autonomie und die nachfolgende „Wende“ kam bei bestimmten Teilen der slowakischen Gesellschaft Intoleranz gegenüber den Tschechen auf. Die autonome Regierung begann sofort, tschechische Beamte organisiert auszuwechseln; parallel dazu begann auf Initiative der Nationalen Kommissionen (entstanden im Oktober, unter dem Einfluss der Hlinka-Radikale) unter dem Motto „Èeši peši do Prahy“ [Tschechen zu Fuß nach Prag] die Vertreibung tschechischer Staatsbeamter und anderer aus der Slowakei (Rychlík 1997, 154–157). Diese tschechenfeindliche Atmosphäre äußerte sich auch gegenüber den tschechischen und mährischen Kolonisten. In der Zeitschrift Slovák (offizielles Sprachrohr der Hlinka-Volkspartei) erschien bereits am 6. November ein hetzerischer Artikel gegen geflohene Kolonisten27. Demnach seien die tschechischen Kolonisten nicht berechtigt gewesen, als Kolonisten auf „slowakischem Boden“ anzusiedeln und somit die Slowaken um ihr eigenes Brot zu berauben. Deswegen konstatiert der Autor, dass die Slowaken nie erlauben würden, die Kolonisten in der Slowakei bleiben zu lassen und ruft sie auf, nach Mähren zu verschwinden.
Diese Atmosphäre konnten die Ansiedler selber auch wahrnehmen, als sie die Kolonien verließen. Die Zwangswohnorte waren für ihre Zwecke ungeeignet. Dazu äußern sich einstimmig die nach Végles bei Altsohl gesiedelten Kolonisten-Legionäre aus Bozitapuszta und Bottovo sowie die nach Vicsápapáti, nördlich von Neutra evakuierten Kolonisten.28 Sie empörten sich nicht nur über Notunterkünfte (im Winter unerträglich), sondern auch über die Einstellung der Ortsbewohner ihnen gegenüber. In einem Brief der Kolonisten heißt es: „In der Gegend von Gyetva, wo sich unsere Unterkunft befindet, sieht man die Tschechen nicht gern und auch das Motto ´Raus mit den Tschechen´ ist ständig präsent“.
Das Problem seien, so der Leiter der Evakuierten von Csata, nicht nur die ungeeigneten Notunterkünfte, sondern auch, dass die slowakischen Einwohner die tschechischen und mährischen Flüchtlinge plündern wollten.29 Mit der Situation der tschechischen und mährischen Kolonisten musste sich auch die autonome slowakische Regierung befassen. Sie entschied auf der Tagung am 12. November, im Zeichen des immer stärker werdenden slowakischen Nationalismus, die slowakischen Kolonisten vorübergehend in staatlichen und privaten Wirtschaften an der slowakischen Grenze unterzubringen, während die tschechischen Kolonisten nach Tschechien bzw. Mähren zurückkehren sollten. Die Entscheidung der Regierung wurde einige Tage später durch eine Regierungsanordnung präzisiert: die Unterbringung der tschechischen und mährischen Kolonisten in Tschechien müsste die Prager Zentralregierung sichern (Deák 2005, Dokument Nr. 20, 54). Von da an verlief das Schicksal der tschechisch-mährischen und der slowakischen Kolonisten unterschiedlich; die Tschechen und Mährer verließen das Gebiet der Slowakei, sobald sie fahren konnten. Das Schicksal der aus Ungarn geflohenen Kolonisten fand im Frühsommer 1939 eine mehr oder weniger beruhigende Lösung: alle Flüchtlingsfamilien konnten eine Unterbringung finden (die Mehrheit kehrte nach Hause zurück) und weil nicht sämtliche Kolonisten ausgewiesen worden waren, kamen keine weiteren Flüchtlinge mehr in die Slowakei.
Das Kolonistenschicksal von 1938 lehrt uns wieder einmal, dass Unrecht durch ein weiteres Unrecht nicht beseitig werden kann, und dass Gewalt nicht durch tatsächliche oder vermeintliche Kränkungen gerechtfertigt werden kann. Andererseits erwiesen sich die Ängste, die die Kolonisten hatten, über die Einstellung der örtlichen ungarischen Gesellschaft als berechtigt. Diese Ängste wurden von den Siedlungsbehörden erst in den letzten Monaten der Ersten Republik formuliert: Da die Siedlungsaktionen einen künstlichen Eingriff in die ethnische und soziale Verhältnisse der Region bedeuteten, war es vorauszusehen, dass durch die protektionistische Staatspolitik Einwohner und Kolonisten von vornherein gegenübergestellt werden würden. Somit werde die ungarische Bevölkerung in der Südslowakei die Ansiedler nie akzeptieren und sie werde sich bei erstbester Gelegenheit gegen diese stellen. In einem Bericht des Ansiedlungsamtes aus dem Jahre 1938 ist diese Angst zu spüren: „Man darf die Kolonien nicht in die Rolle von privilegierten Dörfern zwingen, aus den Kolonisten darf man keine Prätorianer schaffen und sie von den anderen Bauern und aus der Gesellschaft hervorheben. Die Kolonien müssen in das Milieu eingebaut werden, in dem sie entstanden sind; man soll ihnen ermöglichen, sich in die öffentliche, wirtschaftliche und kulturelle Umwelt einzufügen.“ Dass diese Worte verspätet, erst in den letzten Tagen der Ersten Republik verfasst wurden, könnte eine Erklärung dafür sein, was mit den Kolonisten 1938 passierte.
(Übersetzt von Zsuzsanna Sáfi)
Publizierte Quellen
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2003 Viedenská arbitráž [Wiener Arbitrage]. 2. november 1938. Dokumenty II. (2. november – 14. marec 1939). Martin: Matica slovenská
2005 Viedenská arbitráž [Wiener Arbitrage]. 2. november 1938. Dokumenty III. (3. november – 4. apríl 1939). Martin: Matica slovenská
Literatur
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